Teilnahmebedingungen

Teilnahmebedingungen von Andreas Schwarz
für Ausbildungen, Seminare & Kurse etc.

Vertragsgegenstand

Gegenstand der Vereinbarung ist das Recht zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung sowie Unterbringung und Verpflegung während der Veranstaltung. Unterbringung und Verpflegung erfolgen in der für die angebotenen Veranstaltungen gebotenen einfachen Form. Es entstehen Kosten für die Seminar- / Ausbildungsgebühr zzgl. Verpflegung und Unterkunft.

 

Anmeldung, Anzahlung, Bezahlung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf unserem Anmeldebogen oder über das hier zur Verfügung stehende Online-Tool. Durch das Übersenden der Teilnahmebestätigung kommt der Vertrag zustande.

Mit dem Zustandekommen des Vertrages ist eine Anzahlung binnen 14 Tage zu leisten. Der Restbetrag ist bei Ausbildungen spätestens einen Monat vor Beginn der Ausbildung, bei Seminaren spätestens 14 Tage vor Beginn des Seminars zu entrichten.

Die Anzahlung und die Teilnahmegebühr sind auf das Konto bei der Raiffeisenbank Oberallgäu Süd eG IBAN DE29 7336 9920 0009 0471 74 / BIC GENODEF1SFO kostenfrei zu erbringen.

Die Anzahlung beträgt für Seminare 145 €.
Die Höhe der Anzahlung für Ausbildungen bitte aus dem Jahresprogramm entnehmen.

 

Rücktritt

Im Falle eines Rücktritts betragen die Kosten für den Teilnehmer / die Teilnehmerin wie folgt:

Bei Seminaren:

  • Bis 14 Tage vor Seminarbeginn 70 €, eine ggf. geleistete Anzahlung wird in Höhe von 75 € erstattet. Weniger als 14 Tage vor Seminarbeginn verfällt die Anzahlung.
  • Sollte mit dem Rücktritt die Buchung eines neuen Seminars verbunden sein, so fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr von 30 € an.

Bei Ausbildungen:

  • binnen 8 bis 2 Wochen vor Beginn der Ausbildung 512 €.
  • binnen 2 Wochen vor bis 2 Tage nach Ausbildungsbeginn 50% der Ausbildungsgebühr.
  • ab dem 3. Tag die gesamte Ausbildungsgebühr.

Die Unterkunft:

  • binnen 1 Wochen vor Ausbildungs- / Seminarbeginn 50% der Übernachtungskosten

 

Rückzahlung

Sollten die Ausbildung oder das Seminar nicht zustande kommen, zahlen wir Ihnen nach Bekanntgabe unverzüglich alle bei uns eingegangenen Beträge zurück. Gegen Andreas Schwarz als Veranstalter können bei Nichtzustandekommen keine Haftungs- oder Ersatzansprüche geltend gemacht werden.

Die Vorschrift des §628 BGB bleibt unberührt.

 

Verhalten, Teilnahmevoraussetzungen

Die Teilnahme an Seminaren und Ausbildungen bedarf der gegenseitigen Achtung und Rücksichtnahme. Sollte ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin trotz Abmahnung gegen das Gebot des rücksichtsvollen Verhaltens verstoßen, so kann er / sie von der Seminar- / Ausbildungsleitung des Hauses verwiesen werden. Ein Ersatzanspruch des Teilnehmers / der Teilnehmerin ist ausgeschlossen.

Für von Teilnehmern verursachte Sachschäden haften diese uneingeschränkt. Für Schäden, die durch das Verhalten eines Teilnehmers / -einer Teilnehmerin verursacht werden, steht diese / r ein.

Teilnahmevoraussetzungen ist eine mindestens durchschnittliche körperliche, geistige und psychische Belastbarkeit. Die Teilnehmer verpflichten sich, die Seminar- / Ausbildungsleitung vor, spätestens zu Beginn des Seminars / der Ausbildung über körperliche oder geistige Gebrechen und ggf. notwendige Medikation zu informieren.

 

Unterrichtsmaterial

Das mit dem Seminar oder der Ausbildung ausgehändigte Begleitmaterial unterliegt dem Urheberrecht von Andreas Schwarz und darf nicht an Dritte weitergegeben oder in irgendeiner Weise vervielfältigt werden. Video- und Tonaufzeichnungen sind nur nach Absprache gestattet.

Logo
Logo und Bildmaterial sind rechtlich geschützt. Eigene Werbemaßnahmen, auch PR, die das Logo von Andreas Schwarz oder seine Formulare benutzen, dürfen nur nach Absprache und mit schriftlicher Genehmigung von Andreas Schwarz durchgeführt werden.

 

Gewährleistung

Die für Seminare und Ausbildungen abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge im Sinne von §611 BGB. Die Seminar- / Ausbildungsleitung übernimmt keine Gewähr für den Erfolg der Seminare oder Ausbildungen. Ausgeschlossen sind insbesondere Ersatzansprüche für klinisch-therapeutische bzw. medizinische Behandlungen jeglicher Art. Die Seminar- / Ausbildungsleitung sichert zu, dass die Seminare und Ausbildungen nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt werden.

 

Durchführung

Hinsichtlich der Hausordnung und dem Wohlbefinden aller Teilnehmer ist den Weisungen der Seminar- / Ausbildungsleitung Folge zu leisten.

Im Übrigen sind die Anweisungen der Seminar- / Ausbildungsleiter lediglich Vorschläge, deren Befolgung allein in der Verantwortung der Teilnehmer steht. Die Teilnehmer befolgen die Vorschläge und Ratschläge aus freier Überzeugung und erklären ausdrücklich mit der Annahme dieser Vereinbarung, aus freiem Willen jedwede Handlung im Zusammenhang mit der Seminar- / Ausbildungsleitung zu erbringen. Befolgt ein Teilnehmer / eine Teilnehmerin Anweisungen nicht, so hat er / sie Rücksicht auf die übrigen Teilnehmer zu nehmen.

 

Wiederholen


Andreas Schwarz, Ayurveda & Yoga Ausbildungen bietet Ihnen die Möglichkeit bezahlte Ausbildungen und Seminare kostenfrei zu wiederholen, wenn in der entsprechenden Ausbildung Platz frei ist.
Für die Organisation benötigen wir einen von Ihnen ausgefüllten Anmeldebogen plus dem Stichwort „Wiederholer“. Als Teilnahmebestätigung gilt die Begrüßungsmail, die eine Woche vor Ausbildungsbzw. Seminar-Beginn an die Teilnehmer versendet wird.

 

Unterkunft im Seminarhaus Gothland

Wir geben unser Bestes, um Ihren Zimmerwunsch zu erfüllen. Im Falle dass Sie kurzfristig früher abreisen müssen, bitten wir Sie um Verständnis, dass wir dies aus organisatorischen Gründen in der Übernachtungsrechnung nur berücksichtigen können, wenn Sie uns eine Woche vor Kursbeginn darüber informieren.

 

Kuren im Seminarhaus Gothland

Ihren Kur-Aufenthalt planen Sie in Absprache mit uns. Der Kur-Vertrag kommt zustande durch eine schriftliche Bestätigung Ihrerseits – via Brief, Fax oder Mail.

 

Sonstiges

Alle weiteren Vereinbarungen neben diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gerichtsstand ist Kempten.

Teilnahmebedingungen von Doris Schwarz
für Kuren & spirituelle Medizin

Vertragsgegenstand

Gegenstand der Vereinbarung ist das Recht zum Aufenthalt auf Gothland zu der gebuchten Kur und der im Kurpaket beschriebenen Anwendungen, sowie Unterbringung und Verpflegung während der Kur in derfür die angebotenen Kur relevanten Form. Es entstehen Kosten für die Kur zzgl. Unterkunft, Verpflegung und ggf. zusätzlich gebuchter Anwendungen.

Anmeldung, Anzahlung, Bezahlung

Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf unserem Anmeldebogen oder über den Online-Link https://www.andreas-schwarz.org/kur-anmeldung.html. Durch Übersendung der Kuranmeldung kommt der Vertrag zustande. Mit dem Zustandekommen des Vertrages sind die Zahlungsvereinbarungen verbindlich.

Bezahlung

Die angegebene Kurpauschale beinhaltet 3 Teilrechnungen:

  • Rechnung über Kurpauschale von Gothland-Doris Schwarz
  • Arztrechnung nach GOÄ von Dr. med. Judith Wolz
  • Rechnung für Verpflegung und Übernachtung

Zahlungsweise
bei Gothland – Doris Schwarz:

Die Kurpauschale zzgl. Unterkunft und ggf. zusätzlich gebuchte Anwendungen werden am Abreisetag mittels Sepa-Lastschrift-Verfahren abgebucht. Sollte eine Lastschriftmandat nicht möglich sein, werden die gesamten Kosten vor Abreise in bar fällig.

bei Dr. med. Judith Wolz:

Rechnung bitte nach Erhalt auf angegebenes Konto binnen 14 Tage überweisen. Küche oder Verpflegungkosten sind am Ende der Kur, entweder bar oder mittels Überweisung an das jeweilige Catering-Unternehmen zu begleichen.

Rücktritt

Im Falle eines Rücktritts betragen die Kosten für den Kurgast wie folgt:

  • Bei Annullierung bis 14 Tage vor Kurbeginn fallen keine Kosten an.
  • Erfolgt kein Eintritt oder keine Abmeldung, werden 10% der gebuchten Kur in Rechnung gestellt.
  • Bei vorzeitiger Abreise werden die restlich gebuchten Kur zu 100% verrechnet.
  • Im Einzelfall kann auf einen Teil der Forderung verzichtet werden, mit Ausnahme einer Bearbeitungsgebühr von 100,00 EUR
 

Ersatzansprüche

Sollte die Kur nicht zustande kommen, können gegen Doris Schwarz als Veranstalterin keine Haftungs- oder Ersatzansprüche geltend gemacht
werden. Die Vorschrift des §628 BGB bleibt unberührt.

Verhalten, Teilnahmevoraussetzungen

Der Kuraufenthalt bedarf der gegenseitigen Achtung und Rücksichtnahme. Sollte ein Kurgast trotz Abmahnung gegen das Gebot des rücksichtsvollen Verhaltens verstoßen, so kann der Kurgast von der Kurleitung des Hauses verwiesen werden. Ein Ersatzanspruch des Kurgastes ist ausgeschlossen.

Für vom Kurgast verursachte Sachschäden haftet dieser uneingeschränkt. Für Schäden, die durch das Verhalten des Kurgastes verursacht werden, steht dieser ein.

Voraussetzung für den Kuraufenthalt ist eine mindestens durchschnittliche körperliche, geistige und psychische Belastbarkeit. Der Kurgast verpflichtet sich, die Kurleitung oder die ärztliche Leitung vor, spätestens zu Beginn der Kur über körperliche oder geistige Gebrechen und ggf. notwendige Medikation zu informieren.

Logo

Logo und Bildmaterial sind rechtlich geschützt. Eigene Werbemaßnahmen, auch PR, die das Logo von Doris Schwarz oder ihre Formulierung benutzen, dürfen nur nach Absprache und mit schriftlicher Genehmigung von Doris Schwarz durchgeführt werden.

Gewährleistung

Die für den Kuraufenthalt abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge im Sinne von §611 BGB. Die Kurleitung übernimmt keine Gewähr für den Erfolg der Kur. Ausgeschlossen sind insbesondere Ersatzansprüche für klinisch-therapeutische bzw. medizinische Behandlungen jeglicher Art. Die Kurleitung sichert zu, dass die Kuren nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt werden.

Durchführung

Hinsichtlich der Hausordnung und dem Wohlbefinden aller Gäste ist den Weisungen der Kurleitung Folge zu leisten.

Im Übrigen sind die Anweisungen der Kurleitung lediglich Vorschläge, deren Befolgung allein in der Verantwortung des Kurgastes steht. Der Kurgast befolgt die Vorschläge und Ratschläge aus freier Überzeugung und erklärt ausdrücklich mit der Annahme dieser Vereinbarung, jedwede Handlung im Zusammenhang mit der Kurleitung, aus freiem Willen, zu erbringen. Befolgt ein Kurgast Anweisungen nicht, so hat er Rücksicht auf die übrigen Teilnehmer zu nehmen.

Sonstiges

Alle weiteren Vereinbarungen neben diesem Vertrag bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gerichtsstand ist Kempten.